Paradoxon #1 – Der Datenschutz
Fast alle Tierheime und viele Tierschutzvereine führen Listen von Menschen, denen man kein Tier in Obhut geben möchte. Das ist auch gut so. Der Gedanke des Tierschutzregisters ist es, bundesweit plus das deutschsprachige Ausland eine solche Liste aufzubauen. Oft hören wir, man könne uns die Daten nicht geben, weil das dem Datenschutz widerspräche. Ja, das ist grundsätzlich richtig. Aber entweder man möchte aktiven Tierschutz betreiben oder eben nicht. Denn leider ist es so, wenn jemand bei A kein Tier bekommt, geht er nach B und dort bekommt er es. Das Tierschutzregister ist zwingend auf Daten von Tierquälern angewiesen, um seine Arbeit machen zu können. Der Gründer des Tierschutzregisters, Klaus Baumdick, ist IT Spezialist und weiß daher sehr gut, wie Daten zu schützen sind. Es liegen keine Daten auf dem Webserver oder einem anderen Computer, der aus dem Internet erreichbar ist. Sollte also einmal dieser Webserver gehackt werden, dann finden die Hacker nicht mehr als die Webseiten, die sie sowieso schon sehen. Es werden auch keine Daten automatisiert weiter gegeben und jede Datenabfrage wird von einem Menschen geprüft, denn nicht jede Person ist berechtigt, eine Datenabfrage durchzuführen. Daten gehen nach Anfrage und Prüfung nur an Behörden, wie Veterinärämter, Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte sowie an Tierheime, Tierärzte, Vermieter, Verpächter oder Arbeitgeber.
Paradoxon #2 – Angst vor der Polizei
Tierärzte sagen uns oft, nachdem sie Paradoxon #1 durch haben, sie wollen nicht verantwortlich gemacht werden oder ihre eigenen Kunden anschwärzen. Darum geht es aber gar nicht. Von den rund 1.000 Hunden, die bundesweit jährlich ausgesetzt werden, sind etwa 900 gechipt. Doch leider werden all zu oft die Chipnummern nicht registriert, wie zum Beispiel bei Findefix oder Tasso. Dadurch können im Schnitt nur rund 50 ausgesetzte Hunde durch Zeugenhinweise durch die Polizei ermittelt werden. Wenn Tierärzte uns die Chipnummern geben, können wir wenigstens einen ausgesetzten Hund dem Tierarzt zuordnen. Der Tierarzt hat die Daten der Person, die den Hund hat chippen lassen. Das spart der Polizei sehr viel Arbeit und bringt die Erfolgsquote massiv nach oben. Wohlgemerkt, es geht hier nicht darum, Kunden bei der Polizei anzuschwärzen, es geht hier um Tierquälerei, die strafrechtlich verfolgt werden muss. Das wäre aktiver Tierschutz. Leider wird dieser noch viel zu wenig gelebt.
Paradoxon #3 – Angst vor Arbeit durch die Polizei
Tierärzte sagen uns oft, sie können nicht auch noch zahlreiche Anfragen durch die Polizei bearbeiten. Doch das brauchen sie nicht. Jährlich werden rund 1.000 Hunde bundesweit ausgesetzt. Rein statistisch gesehen und auch nur, wenn wir alle im Umlauf befindlichen Chipnummer gespeichert hätten, würde auf jeden Tierarzt eine Anfrage alle vier bis fünf Jahre durch die Polizei erfolgen.