Auf dieser Seite finden Sie laufende Verfahren, in die wir uns eingeklinkt haben. Das geschieht dann, wenn es zu einem Fall von Tiermißhandlung kam und keine Strafanzeige erstattet, kein Strafverfahren eingeleitet oder nicht klar ist, ob eine Strafanzeige erstattet wurde.
27.05.2024 Neuruppin – Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Veterinäramt
Mehr als drei Jahre dauert das Martyrium für einen Kaukasischen Owscharka. Dutzende Beschwerden beim Veterinäramt wurden nicht nachgegangen, weil die Amtstierärzte Angst vor dem Hund hatten. Man sieht lieber zu, wie der Hund langsam verhungert. Jetzt erstattete das Tierschutzregister gegen jeden beteiligten des Veterinäramtes Strafanzeige wegen Beihilfe zur fortgesetzten Tierquälerei. Zusätzlich ergingen noch mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden beim zuständigen Landesamt.
Die ganze Geschichte lesen Sie hier.
23.04.2024 Teltow-Fläming – Zahlreiche Tiere auf Grundstück
Wir wurden auf einen Fall in Teltow-Fläming aufmerksam, wo auf einem unbewohnten Grundstück zahlreiche Tiere gehalten werden. Bei einer Inaugenscheinnahme stellten wir zwar fest, dass der Allgemeinzustand nicht so schlimm ist, wie befürchtet, doch gibt es zahlreiche Tierschutzverstöße. Das Veterinäramt entsendete zwar gleich drei Amtstierärzte, die aber in ihrer Argumentation eher dem Besitzer entsprechen.
Folgende Verstöße fielen auf:
– Auf dem Gelände werden drei Emus gehalten. Nach Auskunft zwei Hähne und ein Weibchen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Halteverordnung straußenähnlicher Vögel dar. Gegenargument: Sein Weibchen wäre kürzlich gestorben.
Ein Hahn wird in einem abgesperrten Areal von etwa 3 x 3 Metern mit Hühnern zusammen gehalten.
Dies stellt einen Verstoß gegen die Halteverordnung straußenähnlicher Vögel dar. Die sagt aus, mindestens 200 qm Fläche mit Fluchtmöglichkeiten. Gegenargument Veterinärin: Sie könne die Größe der Fläche nicht abschätzen. Bei einer Nachfrage am nächsten Tag hieß es, das Tier sei krank. Ein krankes Tier darf auch eng gehalten werden. Doch wird es laufend von dem außen befindlichen Hahn attackiert, was wieder einem Verstoß gegen die Halteverordnung entspricht. Gegenargument Veterinär: Wir sollen unsere Beschwerde schriftlich einreichen.
– Auf dem Gelände ist ein Verschlag, in dem zahlreiche Kleinvögel gehalten werden. Der Verschlag ist verdreckt und durch ein vollkommen verdrecktes Fenster fällt nur unzureichend Licht ein. Das ist ein Verstoß gegen die Halteverordnung von Kleinvögeln. Gegenargument Veterinärin: Das sei eine ganz normale Voliere.
Außerdem gibt es noch weitere augenscheinliche Verstöße, die an diesem Tag nicht ausreichend nachgewiesen werden konnten. So liegt vermutlich eine ausschließliche Zwingerhaltung dreier Hunde vor sowie ein Verstoß gegen die Halteverordnung von Hühnern.
Wir werden entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen gegen das Veterinäramt Teltow-Fläming erstatten.




13.04.2024 Ostprignitz-Ruppin – 10 junge Hunde in 2-Zimmer Wohnung gehalten, offensichtlich zum Zwecke des Verkaufs
Wir haben heute Strafanzeige in diesem Fall erstattet, da wir weder vom Tierschutzverein OPR e.V. noch vom Tierheim Papenbruch eine Auskunft zur Strafverfolgung erhalten haben. Das Tierheim Papenbruch begründete dies mit dem Umstand, bei Tierleid gebe es auch Menschenleid und man müsse den Menschen schützen. Hier wurde Täterschutz über Opferschutz gestellt. Leider kommt dies zu oft vor. Wir sind der Rechtsschutz für mißhandelte Tiere, mit der Strafanzeige nun Verfahrensbeteiligte und werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, damit die Täter ihrer Strafe zugeführt werden.